Ulrich Becker war ein Verwaltungswissenschaftler und Jurist. Er hatte maßgeblichen Anteil an der Organisationsreform der Hamburger Verwaltung in den 1960er und 1970er Jahren. Er war der Sohn des Verwaltungsdirektors Karl Becker und dessen Ehefrau Erna. Nach dem Abitur in Zoppot 1935 leistete er zunächst Arbeitsdienst, bis September 1936 Wehrdienst. Von 1936 bis 1939 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in München, Marburg und Königsberg, wo er am 21. September 1939 die erste juristische Staatsprüfung bestand. Zudem war er von Juli bis September 1937 Volontär der Deutschen Bank in Danzig. Im September 1939 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen und blieb bis Juli 1945 Soldat. Von 1933 bis 1938 gehörte er der Hitlerjugend an. Bis zur Einberufung war er NSDAP-Parteianwärter und Bewerber der Reiter-SS. Ab Oktober 1945 leistete Becker den Vorbereitungsdienst als Referendar in Kiel und Hamburg ab, wo er am 02. Juli 1948 die zweite juristische Staatsprüfung bestand. Ab September 1948 war er Assessor in der Jugend-, der Finanz- und der Gesundheitsbehörde sowie im Bezirksamt Bergedorf, wo er 1950 zum Regierungsrat und 1953 zum Oberregierungsrat ernannt wurde. 1953 wechselte er ins Amt für Bezirksverwaltung, 1955 in das Organisationsamt, wo er bis zum Leitenden Regierungsdirektor aufstieg. 1968 wurde er Senatsdirektor im Senatsamt für den Verwaltungsdienst. In den 1960er und 1970er gingen Verwaltungswissenschaftler davon aus, gesellschaftliche Prozesse planen und steuern zu können - entsprechend dieser Veränderungen sollte auch die öffentliche Verwaltung organisiert und gesteuert werden. Aus den USA wurde die Einsicht übernommen, besondere Einheiten für die Wahrnehmung von Querschnittsfunktionen zu schaffen, was zur Reorganisation der Senatsebene führte. Eingerichtet wurden 1968 unter Beckers Leitung der Planungsstab der Senatskanzlei und das Senatsamt für den Verwaltungsdienst. Vor diesem Hintergrund fand Beckers Auffassung von Verwaltung große Resonanz in der Politik. Seine Ansätze stellte er in zahlreichen Vorträgen und Publikationen zur Diskussion. Unterstützt wurde die Organisationsreform von den Bürgermeistern Paul Nevermann und vor allem von Herbert Weichmann. Becker verfasste die für die Hamburgische Verwaltung grundlegenden 20 Organisationsgrundsätze und schuf das wissenschaftliche Fundament für die Arbeit des Organisationsamtes. Schon Anfang der sechziger Jahre war er Mitinitiator des Einsatzes der Datenverarbeitung in der Hamburger Verwaltung. Er wirkte an der Ausarbeitung zahlreicher Gesetze, u.a. am Bezirksverwaltungsgesetz, mit. Becker unterstütze die Entstehung des Landesbetriebs Krankenhäuser, der zum Vorbild für den Betriebsgedanken in der Verwaltung wurde. 1972 führte er die Umkehrung der Zeichnungsbefugnis ein, d.h. die jeweils zuständigen Sachbearbeiter sollten ihre Entscheidungen anstelle ihrer Vorgesetzten oder Behördenleiter selbst nach außen vertreten. Becker sorgte dafür, dass an der Verwaltungsschule das Fach Organisation und Wirtschaftlichkeit für den gehobenen Dienst unterrichtete wurde, damit in den einzelnen Dienststellen organisatorische Fragen stärkeres Gewicht erhielten. Vom Sommersemester 1971 bis zum Sommersemester 1984 war Becker Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg, die ihm 1982 die Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaft verlieh. Im November 1981 trat Becker in den Ruhestand ein. |