Enno Budde war ein deutscher Jurist und Richter. 1959 löste seine Entscheidung als Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer I, kein Verfahren gegen den antisemitischen Publizisten Friedrich Nieland (1896-1973) einzuleiten, einen der größten Justizskandale in der Bundesrepublik Deutschland aus. In der Konsequenz wurde 1960 ein Gesetzentwurf gegen Volksverhetzung mit dem sechsten Strafrechtsänderungsgesetz umgesetzt. Budde studierte nach dem Abitur Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft; in Hamburg legte er 1925 und 1929 die beiden juristischen Staatsprüfungen ab und wurde 1927 promoviert. 1930 wurde er Geschäftsführer der Handwerkskammer Neuhaus/Oste und 1933 in Hamburg als Assessor verbeamtet. 1934 wurde er zum Richter und 1937 zum Landesgerichtsrat ernannt. Politisch engagierte er sich in der Weimarer Republik in der Deutsch-Hannoverschen Partei und kandidierte mehrfach erfolglos bei Bürgerschafts- und Reichstagswahlen. 1927 wurde er wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Nationalsozialismus publizierte er als NSDAP-Mitglied antisemitische Artikel. Trotzdem wurde er entnazifiziert und 1947 sogar zum Landesgerichtsdirektor befördert. In der Konsequenz des Falles Nieland wurde Budde an die 16. Zivilkammer versetzt und war für Mietauseinandersetzungen zuständig, 1969 trat er in den Ruhestand. Budde war Mitglied des Kirchenrates der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate, Vorsitzender der Disziplinarkammer und Mitglied des 1949 vom Senat eingerichteten Hochschulbeirates. |