Dr. der Rechte, Senator und Erster Bürgermeister von Hamburg
Binder studierte ab 1803 in Tübingen, Göttingen und Heidelberg Rechtswissenschaften. 1808 wurde er in Lübeck als Notar zugelassen. Ein Jahr später übernahm er die Funktion als städtischer Archivar und Prokurator. Zur Zeit der französischen Besatzung ging er 1811 nach Hamburg, um sich hier an dem neu errichteten Kaiserlichen Gerichtshof zu betätigen. 1815 wurde ihm das Bürgerrecht zugesprochen. Zu dieser Zeit heiratete er Helene Franziska Margarethe Henriette, geb. Schmidt (1802-1854), die zweite Tochter des Schauspieldirektors am Stadt-Theater an der Dammtorstraße und Freimaurers,
Friedrich Ludwig Schmidt. Am 2. April wählte der Rath der Stadt Binder zum Senator - er übernahm als Nachfolger von
Amandus Augustus Abendroth die Funktion des Polizeiherren im Stadthaus. 1855 wurde er erstmalig zum Ersten Bürgermeister gewählt - im folgenden Jahr war er neben
Heinrich Kellinghusen stellvertretender Bürgermeister. Nach diesem jährlichen Wechsel war er durchgehend bis 1861 Hamburger Bürgermeister. Nach dem Großen Brand von 1842 machte er sich um den Neubau der Nikolai-Kirche verdient.