Kurzbiographie |
Albrecht von Wrochem war einer der einflussreichsten Verwaltungsjuristen für die Hamburger Universität in der Weimarer Republik. Nach dem Abitur 1902 in Münster studierte er zuerst Medizin in Freiburg, dann ab 1903 Rechtswissenschaft in Berlin, Kiel und Münster. 1905 legte er in Hamm die erste, 1910 in Berlin die zweite juristische Staatsprüfung ab. 1908 wurde er in Leipzig zum Dr. jur. promoviert. Von 1911 bis 1914 war er wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Seminar für öffentliches Recht und Kolonialrecht des Hamburgischen Kolonialinstituts und bot Veranstaltungen zum Kolonial- und Versicherungsrecht an. Im Januar 1914 wurde er in die Hamburgische Verwaltung übernommen, war kurzzeitig in der ersten Sektion der Oberschulbehörde und ab März beim Versicherungsamt tätig, wo er im August zum Assessor ernannt wurde. 1917 wurde er aus dem Kriegsdienst für die Verwaltung der wissenschaftlichen Anstalten an die 1. Sektion der Oberschulbehörde zurückberufen. 1918 wurde er zum Regierungsrat ernannt, 1923 zum Oberregierungsrat und 1928 zum Regierungsdirektor in der Hochschulbehörde. In dieser Funktion gehörte er dem Ausschuss für Religionslehrerausbildung an. Er selbst lehrte im Wintersemester 1932/33 dort Kirchenrecht. Daneben war er von 1919 bis 1930 als Dozent, ab 1930 als Honorarprofessor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät für Kirchen-, Staats- und Verwaltungsrecht tätig. Aus seiner einflussreichen Funktion als Universitätsreferent der Hochschulbehörde wurde Albrecht von Wrochem im Mai 1933 trotz seiner als „national“ beschriebenen politischen Einstellung entlassen. Hintergrund soll seine Weigerung gewesen sein, am 8. März die nationalsozialistische Fahne über der Universität hissen zu lassen. Albrecht von Wrochem wurde am 23. Mai 1933 aus politischen Gründen als nunmehr kommissarischen Regierungsdirektor an die Arbeitsbehörde versetzt, im November zur Finanzverwaltung, im April 1934 zur Polizeibehörde und noch im selben Monat als Regierungsdirektor an die Landherrenschaft. Zum 30. April 1936 wurde von Wrochem aufgrund von § 6 des Reichsgesetzes „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ in den Ruhestand versetzt. 1937 wurde ihm auf gleicher Grundlage die Lehrbefugnis entzogen. Hintergrund war ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehalts, weil von Wrochem seine formale Mitgliedschaft im Stahlhelm von 1933 auf 1929 vordatiert und seine Konfession falsch angegeben haben soll: Er war 1926 aus der katholischen Kirche ausgetreten, aber nicht, wie angegeben, in die evangelische eingetreten. Nach einer Verurteilung wurde er in der Berufung freigesprochen. Im Juli 1937 verlor er auf Initiative des Reichsstatthalters seine Lehrbefugnis endgültig, nachdem der Präsident der Kultur- und Schulbehörde Karl Witt und der Rektor der Universität Adolf Rein Bedenken gegen die Fortsetzung der Lehrtätigkeit geäußert hatten. |